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- Rechtsgebiete - Sachenrecht
...beweglichen Sachen (ggf. durch Zeichen) zu übergeben und alle Grundstücke einzeln grundbücherlich einzuverleiben. * \'\'\'\'\'Nemo plus iuris transferre potest quam ipse haberet\'\'\'\'\' (lat. \"Niemand kann ein mehr an Recht übertragen, als er selbst hat...
- Glossar - Sachenrecht
...so sind beweglichen Sachen (ggf. durch Zeichen) zu übergeben und alle Grundstücke einzeln grundbücherlich einzuverleiben.
;Nemo plus iuris transferre potest quam ipse haberet
Niemand kann ein mehr an Recht übertragen, als er selbst hat. ''Derivativer''...